Aufteilung Abrechnung – Bei EIGENTUMswechsel

Gem. herrschender Rechtsprechung dürfen wir in der Abrechnung der Eigentümergemeinschaft leider keine zeitanteilige Aufteilung der Kosten bei einem Eigentumswechsel vornehmen. Gegenüber der Eigentümergemeinschaft haftet für das Abrechnungsergebnis des gesamten Wirtschaftsjahres derjenige Eigentümer, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Eigentümer der Wohnung ist. Aus diesem Grund muss für diesen Eigentümer eine Abrechnung für das volle Wirtschaftsjahr erstellt werden. In den meisten Kaufverträgen ist jedoch vereinbart, dass eine zeitanteilige Abrechnung der Kosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer erfolgen muss. Sofern Sie eine Aufteilung der Jahresabrechnung wünschen, um die Abrechnung gegenüber dem Verkäufer vornehmen zu können, kann dies als Serviceleistung gerne durch uns vorgenommen werden. Die Kosten für die Aufteilung der Jahresabrechnung betragen: € 35,70 (inkl. MwSt.).

Aufteilung Abrechnung

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